FAQ
Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um den OK AML-Service sowie die entsprechende Gesetzgebung
1. Für wen ist der Service bestimmt, kann auch eine andere Person als der Verpflichtete diesen Service nutzen?
Die Art der Nutzung der Anwendung wird durch die Geschäftsbedingungen bestimmt. Nach einigen Erkenntnissen erfüllen in der Slowakischen Republik etwa 500.000 Unternehmen die Definition von haftbaren Personen. Der OK AML-Dienst richtet sich an juristische Personen und natürliche Personen von Unternehmern.
2. Wer fällt unter die haftpflichtigen Personen?
Pflichtpersonen bestimmt § 5 des Gesetzes Nr. 297/2008 Slg. zum Schutz vor Geldwäsche und zum Schutz vor Terrorismusfinanzierung und zu Änderungen bestimmter Gesetze in der jeweils gültigen Fassung.
Eine Liste finden Sie auch auf der Website des Innenministeriums
Dazu gehören beispielsweise: ein Finanzagent, Finanzberater, Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Steuerberater, eine juristische oder natürliche Person, die befugt ist, den Verkauf, die Vermietung und den Kauf von Immobilien zu vermitteln, oder ein Gerichtsvollzieher.
Ein Unternehmer haftet im Sinne dieses Gesetzes auch, wenn er ein Bargeschäft mit einem Wert von mindestens 10.000 Euro tätigt, und zwar unabhängig davon, ob das Geschäft einzeln oder als mehrere aufeinanderfolgende Geschäfte getätigt wird, die miteinander verbunden sind oder verbunden werden können.
3. Wie kaufe ich Zusatzleistungen?
Nachdem Sie sich registriert und eines der verfügbaren Pakete bestellt haben, können Sie zusätzliche Dienste erwerben.
4. Was beinhaltet 1 Scan?
Ein vollständiger Bericht über die Überprüfung einer juristischen oder natürlichen Person. Bei juristischen Personen ist es möglich, den Bericht durch Inspektionen einzelner natürlicher Personen zu ergänzen, die mit der jeweiligen juristischen Person verbunden sind. Das System bietet automatisch eine Liste dieser Personen zur weiteren Überprüfung an.
5. Was sind die wichtigsten Änderungen des Geldwäscheschutzgesetzes vom 15. 3. 2018?
- Die Grenze der Bargeschäfte für die Einstufung eines juristischen oder natürlichen Unternehmers unter den Verpflichteten wurde auf die Höhe von 10.000 Euro gesenkt.
- Die Sanktionen wurden für juristische Personen und natürliche Personen – Unternehmer auf 1.000.000 EUR erhöht
- Eine politisch exponierte Person (PEPs) wird weiter gefasst als eine natürliche Person definiert, die mit einer bedeutenden öffentlichen Funktion betraut ist oder war
- Zur Grundpflege muss immer auch die Identifizierung des Endnutzers der Leistungen gehören
- In der Geschäftsbeziehung mit PEPs oder in der Geschäftsbeziehung mit einer Person, die in einem von der Europäischen Kommission als Hochrisikoland eingestuften Land niedergelassen ist, ist erhöhte Sorgfalt geboten
- Eine neue Verpflichtung zur Identifizierung, Bewertung, Bewertung und Aktualisierung der Geldwäscherisiken wurde eingeführt
- Das eigene Tätigkeitsprogramm muss insbesondere im Zusammenhang mit der Änderung des Tätigkeitsgegenstandes der haftpflichtigen Person oder auch vor Beginn der Bereitstellung neuer Produkte aktualisiert werden. Sie ist nun vom gesetzlichen Organ der haftpflichtigen Person genehmigt
6. Was bringt die fünfte AML-Richtlinie 2019/2020?
Die Richtlinie führt eine öffentliche Liste der Endnutzer von Unternehmensleistungen ein, verknüpft nationale Listen besser, führt ein Register für Bankkonto- und Schließfachinformationen ein, schränkt die anonyme Nutzung von Prepaid-Karten mit Schwerpunkt auf dem Online-Umfeld ein und vertieft sie insbesondere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Finanzaufsichtsbehörden; .
Die Vernetzung aller nationalen Register wird ab 2021 fortgesetzt. Um die Risiken im Zusammenhang mit Prepaid-Karten und virtuellen Währungen anzugehen, wird der Anwendungsbereich der Richtlinie auf Anbieter elektronischer Geldbörsen und Anbieter virtueller Währungen ausgeweitet. Zudem wird die Mindestschwelle zur Identifizierung von Prepaidkarteninhabern von 250 Euro auf 150 Euro gesenkt.
7. Was sind einige Neuerungen in der Änderung des Gesetzes Nr. 297/2008 Slg. vom 17.6.2020?
Das geänderte Gesetz ist wirksam ab 1. November 2020.
- Immobilienmakler haften nur, wenn der Wert der monatlichen Miete mindestens 10.000 Euro beträgt
- Bei Geschäften ab 10.000 € haften auch Personen, die mit Kunstwerken, Sammlerstücken, Antiquitäten, Kulturdenkmälern, Kulturgütern, Edelmetallen oder Edelsteinen handeln.
- Der Kreis der politisch exponierten Personen erweitert sich um Personen von nationaler und regionaler Bedeutung, wie den Vizepräsidenten des Justizrats der Slowakischen Republik, den Präsidenten und Vizepräsidenten des Spezialisierten Strafgerichtshofs, den Präsidenten und Vizepräsidenten des des Landgerichts und des Präsidenten und Vizepräsidenten des Bezirksgerichts
- Für Kunden aus Ländern, die von der Europäischen Kommission als Hochrisikoländer eingestuft wurden, wird ein besonderes Angebot an Mindestvorsorgemaßnahmen eingeführt
- Gewerbelizenz, die für ein Gewerbe ausgestellt wurde, dessen Inhalt die Merkmale der Erbringung von Dienstleistungen zum Umtausch von virtuellen Währungen oder der Erbringung von Dienstleistungen von virtuellen Geldbörsen erfüllt, die vor dem 31. Dezember ausgestellt wurden. Oktober 2020 endet am 28. Februar 2021 und ändert sich in ein gebundenes Geschäft
8. Was ist für den Zugriff auf die nichtöffentliche Liste der KÚV SR erforderlich?
Die kontrollierte Liste der Endnutzer der Leistungen wird vom Statistischen Amt der Slowakischen Republik geführt. Zu gegebener Zeit werden wir ein detaillierteres Verfahren zum Zugang dazu hinzufügen, als Ergebnis erhalten Sie Zugangsdaten für den Systembenutzer des Verpflichteten, die Sie dann in OK AML eingeben. Allgemeine Informationen sind auch auf der ŠÚSR-Website verfügbar , aber viele technische und administrative Herausforderungen warten auf Sie. Der erste Schritt besteht darin, den Zugang über https://rpo.statistics.sk/rpo/upvslogin anzufordern und den Antrag auf Registrierung der verantwortlichen Person für die Bereitstellung von Daten aus dem RPO über Endnutzer von Leistungen auszuwählen.
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Wie man anfängt?
Sie können den OK AML-Dienst fast sofort nutzen.
Drei einfache Schritte genügen:
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1
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Die Registrierung ist schnell, geben Sie einfach Ihre E-Mail ein. Versuch es.
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Mit der Registrierung erhalten Sie automatisch eine kostenlose Version, mit der Sie 3 Vollscans pro Monat KOSTENLOS und unverbindlich durchführen können.
* Die kostenlose Version enthält auch eine aktualisierte slowakische Liste politisch exponierter Personen
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